Staatlich geprüfte und beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache
Für Behörden und öffentliche Einrichtungen gilt das Angebot laut Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der Fassung vom 01.08.2013. Das Honorar beträgt 75,00 €/Stunde.
Die Dolmetschleistung wird nach Tages-, oder Stundensatz vergütet. Das Honorar bemisst sich nach Art (konsekutiv oder simultan) und Dauer des Einsatzes sowie nach dem inhaltlichen und terminologischen Vorbereitungsaufwand und liegt zwischen 75,00 – 80,00 €/Stunde. Fahrt- und Übernachtungskosten kommen ggf. hinzu. Bei Tagessätzen liegt die Vereinbarung eines achtstündigen Arbeitseinsatzes zu Grunde, inkl. einer Stunde Pause (auch über den Tag verteilt). Genaue Preise auf Anfrage.
Die Dolmetschleistung wird nach Tages-, oder Stundensatz vergütet. Das Honorar beträgt 75,00 €/Stunde. Fahrt- und Übernachtungskosten kommen ggf. hinzu. Bei Tagessätzen liegt die Vereinbarung eines achtstündigen Arbeitseinsatzes zu Grunde, inkl. einer Stunde Pause (auch über den Tag verteilt). Genaue Preise auf Anfrage.
Die Dolmetschleistung wird nach Tages-, oder Stundensatz vergütet. Das Honorar beträgt 75,00 €/Stunde. Fahrt- und Übernachtungskosten kommen ggf. hinzu. Bei Tagessätzen liegt die Vereinbarung eines achtstündigen Arbeitseinsatzes zu Grunde, inkl. einer Stunde Pause (auch über den Tag verteilt). Genaue Preise auf Anfrage.
Für Standardurkunden biete ich Ihnen folgende Pauschalpreise an:
Geburtsurkunde (gekürzte Abschrift): 50,00 €
Geburtsurkunde (vollständige Abschrift): 60,00 €
Heiratsurkunde (gekürzte Abschrift): 50,00 €
Heiratsurkunde (vollständige Abschrift): 60,00 €
Ehefähigkeitsbescheinigung: 50,00 €
Ledigkeitsbescheinigung, gem. Art. 71: 50,00 €
Sterbeurkunde: 50,00 €
Abschrift aus dem Familienbuch: 40,00 € pro Seite
Scheidungsurteil: 50,00 € pro Seite
Zeugnisse: 50,00 € pro Seite
Führerschein: 50,00 €
Apostille: 25,00 €
Die Beglaubigung ist im Preis inbegriffen.
Bei der Abgabe mehrerer Urkunden kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
Die Übersetzung wird nach Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) in der Zielsprache berechnet. Der Preis richtet sich nach dem Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad, Umfang und der Dringlichkeit des Textes und beträgt zwischen 1,55 und 2,05 € pro Zeile. Genaue Preise auf Anfrage.
Die Übersetzung wird nach Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) in der Zielsprache berechnet. Der Preis richtet sich nach dem Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad, Umfang und der Dringlichkeit des Textes und beträgt zwischen 1,80 und 2,20 € pro Zeile. Genaue Preise auf Anfrage.
Die Übersetzung wird nach Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) in der Zielsprache berechnet. Der Preis richtet sich nach dem Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad, Umfang und der Dringlichkeit des Textes und beträgt zwischen 1,55 und 2,05 € pro Zeile. Es können auch Pauschalpreise vereinbart werden. Genaue Preise auf Anfrage.
Für Behörden und öffentliche Einrichtungen gilt das Angebot laut Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der Fassung vom 01.08.2013. Das Honorar beträgt 75,00 €/Stunde.
Die Dolmetschleistung wird nach Tages-, oder Stundensatz vergütet. Das Honorar bemisst sich nach Art (konsekutiv oder simultan) und Dauer des Einsatzes sowie nach dem inhaltlichen und terminologischen Vorbereitungsaufwand und liegt zwischen 75,00 – 80,00 €/Stunde. Fahrt- und Übernachtungskosten kommen ggf. hinzu. Bei Tagessätzen liegt die Vereinbarung eines achtstündigen Arbeitseinsatzes zu Grunde, inkl. einer Stunde Pause (auch über den Tag verteilt). Genaue Preise auf Anfrage.
Die Dolmetschleistung wird nach Tages-, oder Stundensatz vergütet. Das Honorar beträgt 75,00 €/Stunde. Fahrt- und Übernachtungskosten kommen ggf. hinzu. Bei Tagessätzen liegt die Vereinbarung eines achtstündigen Arbeitseinsatzes zu Grunde, inkl. einer Stunde Pause (auch über den Tag verteilt). Genaue Preise auf Anfrage.
Die Dolmetschleistung wird nach Tages-, oder Stundensatz vergütet. Das Honorar beträgt 75,00 €/Stunde. Fahrt- und Übernachtungskosten kommen ggf. hinzu. Bei Tagessätzen liegt die Vereinbarung eines achtstündigen Arbeitseinsatzes zu Grunde, inkl. einer Stunde Pause (auch über den Tag verteilt). Genaue Preise auf Anfrage.
Für Standardurkunden biete ich Ihnen folgende Pauschalpreise an:
Geburtsurkunde (gekürzte Abschrift): 50,00 €
Geburtsurkunde (vollständige Abschrift): 60,00 €
Heiratsurkunde (gekürzte Abschrift): 50,00 €
Heiratsurkunde (vollständige Abschrift): 60,00 €
Ehefähigkeitsbescheinigung: 50,00 €
Ledigkeitsbescheinigung, gem. Art. 71: 50,00 €
Sterbeurkunde: 50,00 €
Abschrift aus dem Familienbuch: 40,00 € pro Seite
Scheidungsurteil: 50,00 € pro Seite
Zeugnisse: 50,00 € pro Seite
Führerschein: 50,00 €
Apostille: 25,00 €
Die Beglaubigung ist im Preis inbegriffen.
Bei der Abgabe mehrerer Urkunden kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
Die Übersetzung wird nach Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) in der Zielsprache berechnet. Der Preis richtet sich nach dem Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad, Umfang und der Dringlichkeit des Textes und beträgt zwischen 1,55 und 2,05 € pro Zeile. Genaue Preise auf Anfrage.
Die Übersetzung wird nach Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) in der Zielsprache berechnet. Der Preis richtet sich nach dem Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad, Umfang und der Dringlichkeit des Textes und beträgt zwischen 1,80 und 2,20 € pro Zeile. Genaue Preise auf Anfrage.
Die Übersetzung wird nach Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) in der Zielsprache berechnet. Der Preis richtet sich nach dem Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad, Umfang und der Dringlichkeit des Textes und beträgt zwischen 1,55 und 2,05 € pro Zeile. Es können auch Pauschalpreise vereinbart werden. Genaue Preise auf Anfrage.